KI-Transparenzpflichten: Inhalte richtig kennzeichnen
Mit Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (EU AI Act) gilt ab dem 2. August 2026 eine Transparenzpflicht: Wer KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte veröffentlicht, muss diese für Nutzerinnen und Nutzer erkennbar machen. Betroffen sind Unternehmen, Agenturen, Vereine und Selbstständige – überall dort, wo KI-Inhalte öffentlich sichtbar werden.
Diese Seite fasst die wichtigsten Hinweise zusammen und stellt neutrale Kennzeichnungs-Symbole kostenlos zum Download bereit – angelehnt an die Icon-Empfehlungen der EU-Kommission.
Kennzeichnung ist nötig
- KI-generierte oder KI-veränderte Bilder, Videos und Audios (inklusive Deepfakes).
- Veröffentlichte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die überwiegend von KI erzeugt und nicht redaktionell geprüft wurden.
- Synthetische Stimmen sowie KI-Avatare in Werbung und Kommunikation.
- Chatbots: Nutzer müssen erkennen, dass sie mit einer KI interagieren.
Kennzeichnung ist nicht nötig
- Texte, die redaktionell geprüft und inhaltlich verantwortet werden.
- Offensichtlich künstlerische, kreative oder satirische Werke.
- Reine Hilfsfunktionen wie Rechtschreibprüfung, Übersetzung oder Formatierung.
- Interne Entwürfe und Materialien, die nicht veröffentlicht werden.
Wichtig: Die Nutzung der EU-Icons ist freiwillig – die Kennzeichnungspflicht selbst ist es nicht. Ein klar formulierter Texthinweis erfüllt die Pflicht ebenso; Symbol und Text zusammen werden am besten verstanden.
Kostenlose Vorlagen zum Download
Alle Symbole sind transparent und liegen als SVG (skalierbar) sowie PNG (512 px) vor. Sie dürfen sie frei für Ihre eigenen Inhalte verwenden – jeweils in Schwarz oder Weiß, auch mit 50 % Deckkraft und als Variante mit Textzusatz.
KI verwendet
EU: Grundlegendes Symbol
Hinweis für Inhalte, an deren Erstellung KI beteiligt war – etwa ein Bild, Video, Audio oder ein veröffentlichter Text mit KI-Unterstützung.
KI vollständig generiert
EU: Vollständig KI-generiert
Hinweis für Inhalte, die vollständig von KI erzeugt wurden – ohne menschlich erstellte Bestandteile und ohne redaktionelle Bearbeitung (abgesehen vom Prompt).
KI modifiziert
EU: Teilweise KI-modifiziert
Hinweis für ursprünglich von Menschen erstellte Inhalte, die anschließend teilweise mit KI verändert wurden.
Hinweise zur Platzierung
- Sichtbar spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt, ohne überlagernde Elemente.
- Möglichst fest in das Medium einbinden, damit die Kennzeichnung beim Teilen und Download erhalten bleibt.
- Mindestens 24 px Höhe, besser 32–48 px, mit ausreichendem Kontrast zum Hintergrund.
- Immer Klartext im
alt- beziehungsweisearia-label-Attribut, zum Beispiel „vollständig KI-generiert“. - Bei Texten einen kurzen Hinweisblock direkt am Anfang oder Ende setzen.
Textbausteine zum Übernehmen
Bildunterschrift (vollständig KI-generiert)
Dieses Bild wurde vollständig mit Künstlicher Intelligenz erzeugt.
Bildunterschrift (KI-modifiziert)
Dieses Bild wurde nachträglich mit Künstlicher Intelligenz bearbeitet.
Alt-Text-Zusatz
… (mit KI erstellt)
Hinweisblock für Texte
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt und anschließend redaktionell geprüft.
Diese Seite ist eine allgemeine Orientierungshilfe von Steffen Gorges – SGorges.info und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Wie wir KI auf LeadFlow KMU selbst einsetzen und kennzeichnen, lesen Sie in .